Infos zur Entgelttransparenzrichtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) ist beschlossen – doch Österreich hat die Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Das österreichische Umsetzungsgesetz wird realistisch erst 2027 in Kraft treten. Das klingt nach Aufschub? Ist es aber nicht:
Denn die Richtung ist klar. Auf Arbeitgeber warten transparente Gehälter, Auskunftsrechte für Beschäftigte, neue Pflichten im Recruiting und – je nach Betriebsgröße – Berichtspflichten. Und der Aufbau von Entgeltsystematik, Bewertungskriterien und Datenbasis dauert oft Monate. Wer wartet, handelt unter Zeitdruck. Wer jetzt startet, kann in Ruhe und strukturiert umsetzen.
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Auskunftsrecht: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter darf nach den Kriterien der Gehaltsbildung fragen – Sie müssen objektive, nachvollziehbare Antworten liefern können.
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Entgeltinfo bei Bewerbungen: Bewerber:innen müssen bereits vor dem Gespräch über das zu erwartende Entgelt (inkl. Spanne) informiert werden.
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Nachvollziehbare Gehaltsstrukturen: Gehälter müssen auf klar benennbaren, geschlechtsneutralen Kriterien beruhen (Kompetenzen, Verantwortung, Belastungen, Arbeitsbedingungen) und dokumentiert sein.
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Umkehr der Beweislast: Bei einem Streit über gleiche Bezahlung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber – eine gute Dokumentation ist Ihr bester Schutz.
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Sanktionen: Die Richtlinie sieht wirksame Sanktionen bei Verstößen vor, u. a. Entschädigungen ohne Obergrenze.
Für Ihren Betrieb heißt das: kleines Thema mit echtem Handlungsbedarf, das sich in 1–2 Tagen Strukturarbeit erledigen lässt, wenn man weiß, wie.
Der Knackpunkt: gleiche und gleichwertige Arbeit
Viele Betriebe sagen: „Beim Entgelt lehnen wir uns an den Kollektivvertrag an – die Struktur haben wir schon.“ Stimmt, und das ist auch eine gute Basis. Das eigentliche Thema liegt woanders: beim Unterschied zwischen gleicher und gleichwertiger Arbeit.
- Gleiche Arbeit ist einfach zu erkennen: gleiche Tätigkeit, gleiches Entgelt.
- Gleichwertige Arbeit ist der Knackpunkt: Wie vergleichen und einstufen Sie z. B. Büro, Lager und Montage so, dass die Bewertung objektiv und nachvollziehbar ist – anhand von Kompetenzen, Verantwortung, Belastungen und Arbeitsbedingungen?
Genau diese Einstufung ist das Herzstück der Entgelttransparenz – und der Teil, der echtes Know-how braucht. Hier entsteht Ihre Gehaltsstruktur mit gleichen Bewertungsmaßstäben für alle Tätigkeiten. Wer das sauber aufsetzt, erfüllt die Pflichten nicht nur formal, sondern schafft ein System, das im Alltag trägt: bei Gehaltsverhandlungen, bei Einstiegsgehältern und bei jeder Gehaltsentwicklung.
1. Datenbasis ab jetzt: Wer erst bei Inkrafttreten mit der Dokumentation beginnt, hat Lücken, die sich nicht mehr schließen lassen.
2. Kein Zeitdruck am Ende: Wer jetzt strukturiert, entscheidet in Ruhe – und nicht unter Fristdruck, wenn Mitarbeiter:innen oder Betriebsrat das Thema zuerst ansprechen.
3. Welche Schritte jetzt sinnvoll sind – und was unkompliziert später kommen kann.
